1. Was ist eine Genossenschaft?
Eine Genossenschaft ist eine Rechtsform, bei der Menschen sich zusammenschließen, um gemeinsam wirtschaftlich aktiv zu sein. Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der Anteile. Die demokratische Mitbestimmung aller Mitglieder ist ein wesentlicher Bestandteil unserer gemeinsamen Vision.
2. Wie kann ich Mitglied werden?
Die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft ist einfach. Fülle dazu unsere Beitrittserklärung aus und erwerbe mind. einen Genossenschaftsanteil zu je 50 €. Zuvor solltest du dir ebenfalls die Satzung und unseren gemeinsamen Wertekatalog ansehen, damit du dir ganz sicher sein kannst, Teil unserer Gemeinschaft zu werden.
3. Was sind Genossenschaftsanteile?
Genossenschaftsanteile sind Kapital, das von den Mitgliedern eingezahlt wird. Sie repräsentieren die Mitgliedschaft und das Mitspracherecht in der Genossenschaft. Im Speziellen ermöglichen sie uns den Kauf des aktuellen MiLa, um ihn fortan gemeinsam als Genossenschaft zu betreiben.
4. Warum kann nicht alles bleiben wie es bisher war (2021-Anfang 2024)?
Der Mitgliederladen wurde im November 2021 als Projektgruppe des Ökohaus e.V. Rostock eröffnet. Dieser Verein ist gemeinnützig und trägt viele weitere Bildungs-, Erziehungs- und soziale Projekte. Er ist daher nicht in der Lage einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu führen, sowie es die Genossenschaft kann. Zudem sichern wir unseren Mitgliedern mit dem Eintritt in die Genossenschaft ein Mitspracherecht, sowie die Beteiligung an der gemeinsamen Vision und dem Erfolg unseres Ladens.
5. Wie gestalte ich mit?
Jedes Mitglied hat das Recht, an Abstimmungen der Generalversammlung teilzunehmen und kann Entscheidungsvorlagen aktiv in der vorangestellten Erörterungsphase mit erarbeiten. Wir schätzen Ideen und Feedback und fördern die Mitgestaltung unseres gemeinsamen Projekts. Darüber hinaus werden immer wieder Menschen aus der Mitgliedschaft benötigt, um Verantwortung für die Gemeinschaft zu tragen, bspw. in Form eines Beirats, des Aufsichtsrats oder des Vorstands. Die regelmäßige offene Sprechstunde des Vorstands und des Aufsichtsrats kann ebenfalls für das Weitertragen der eigenen Impulse genutzt werden.
6. Welche Vorteile bietet die Mitgliedschaft?
Nur als Genossenschaftsmitglied hast du die Möglichkeit, wie gewohnt mit der zusätzlichen monatlichen Beitragszahlung, die vergünstigten Mitgliederpreise zu nutzen. Als Mitglied profitierst du nun nicht mehr nur von hochwertigen, nachhaltigen, regionalen Produkten, sondern hast auch die Chance, aktiv an der Entwicklung unseres Mitgliederladens teilzunehmen.
7. Kann ich meine Genossenschaftsanteile zurückbekommen?
Genossenschaftsanteile sind langfristige Investitionen in die Gemeinschaft. In der Regel können sie nicht kurzfristig zurückgegeben werden. Bei einer Kündigung beträgt die Frist laut unserer Satzung 12 Monate zum Geschäftsjahresende. Dies gilt nicht für deinen monatlichen Beitrag. Dieser ist in der Beitragsordnung geregelt und kann auch kurzfristiger beendet oder bis zu 3 Monate pausiert werden.
8. Wie oft gibt es Mitgliederversammlungen?
Die Häufigkeit der Mitgliederversammlungen kann variieren. In der Regel treffen wir uns einmal im Jahr, um über wichtige Angelegenheiten zu entscheiden und die Mitglieder auf dem Laufenden zu halten. Du hast dabei die Möglichkeit dich vorab bei der Themenfindung und der Erörterungsphase zu beteiligen.
9. Werden Gewinne ausgeschüttet?
Genossenschaften verfolgen nicht das Ziel, Gewinne an die Mitglieder auszuschütten. Wir stehen hinter unserem Vorhaben nicht-gewinnorientiert zu wirtschaften. Sollten Überschüsse entstehen, gibt es klare Regelungen, was die Genossenschaft zur Absicherung und zur eigenen Investition verwenden kann. Diese sind in unserer Satzung geregelt.
10. Kann ich die Genossenschaft verlassen?
Ja. Wichtig zu wissen ist, dass die Kündigungsfrist mind. 12 Monate zum Geschäftsjahresende beträgt. Diese gilt für deine erworbenen Genossenschaftsanteile. Solltest du dich entscheiden ebenfalls monatliche Beiträge zur Nutzung aller Vorteile zu entrichten, können diese in einer wesentlich kürzeren Frist (max. 2 Monate) ausgesetzt werden. Näheres findest du dazu in unserer Satzung und der Beitragsordnung.
Falls du weitere Fragen hast, stehen wir dir gerne zur Verfügung. Kontaktiere uns per Mail an kontakt@mila-rostock.de oder sprich uns direkt bei einer unserer Veranstaltungen an. Wir freuen uns darauf, dir weiterzuhelfen!